Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
01. Vertragsgegenstand
02. Allgemeines
03. Lieferbedingungen und
Vertragserfüllung
04. Zahlungsbedingungen
05. Eigentumsvorbehalt
06. Datensicherung, Viren, Trojaner, Malware etc.
07. Transportschäden - Retouren -
Reparaturen
08. Gewährleistung und Haftung
09. Datenschutz - persönliche
Angaben
10. Gerichtsstand und anwendbares
Recht
11. Schlussbestimmungen
12. Geistiges Eigentum
1. Vertragsgegenstand
Zwischen der FIRMA IT LightOffice Bühler
(nachfolgend LightOffice genannt) und dem Kunden
gelten ausschliesslich die nachstehenden
Bedingungen. Mit der Bestellung von Waren und/oder
Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Nebenabreden oder Änderungen dieser Bestimmungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und LightOffice
kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen
Annahme durch LightOffice zustande.
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2. Allgemeines
Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten für die ganze Produkt-Palette von
LightOffice. Sie sind Bestandteil von sämtlichen mit
den Kunden abgeschlossenen Kaufverträgen.
LightOffice verkauft die Produkte gemäss der zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Preisliste. LightOffice behält sich das Recht vor,
die Preisliste ohne vorherige Ankündigung jederzeit
abzuändern.
Der Kaufvertrag zwischen Käufer und LightOffice gilt
als verbindlich zustande gekommen, sofern
LightOffice nicht innert angemessener Frist nach
Erhalt der mündlichen oder schriftlichen Bestellung
die Bestellung mündlich oder schriftlich ablehnt.
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im
Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind
unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in
Design und Technik, welche die Funktionalität einer
Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung,
Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle
technischen Informationen zu den einzelnen Waren
beruhen auf den Angaben der Hersteller.
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3. Lieferbedingungen und
Vertragserfüllung
LightOffice wird, wenn immer möglich, die ganze
Bestellung ausliefern. Der Käufer erklärt sich
bereit, auch Teillieferungen anzunehmen. Auf Wunsch
wird auf Teillieferungen verzichtet.
Abweichungen in den gelieferten Waren oder
Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind
zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten
Ware erfüllen oder beinhalten. Auslieferungen
erfolgen jeweils gemäss Vereinbarung.
LightOffice verpflichtet sich alles daran zu setzen,
um die von ihr selber bestimmten Lieferfristen
einzuhalten, jedoch übernimmt LightOffice keine
Gewähr dafür. Die Geltendmachung von
Schadenersatzforderungen durch den Käufer ist
ausgeschlossen.
In allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere auch
bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse in der
Produktion oder Verwaltung infolge verspäteter
Selbstbelieferung, Boykott, Aussperrungen oder
Arbeiteraufstände bzw. Streiks, sei es im eigenen
Betrieb, bei Lieferanten oder Transportanstalten,
sowie kriegerischen Ereignissen oder Mobilmachung
ist LightOffice von der Einhaltung der Lieferfristen
entbunden, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht,
vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr
auf den Kunden über. LightOffice ist berechtigt die
Transportmittel und die Versandart zu bestimmen.
Verlangt der Kunde abweichendes, trägt er die
Mehrkosten. LightOffice ist auch berechtigt, die
Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Wird
die Ware vom Kunden abgeholt, geht die Gefahr mit
der Übergabe auf den Kunden über.
Zusatzleistungen wie Zusammenbau der Hardware,
Installation von Software, Konfiguration von
Geräten, Vorort-Installation und Verkabelung,
Instruktion, Schulung, Anpassung an
Kundebedürfnisse, Datenübernahme etc. werden zu den
jeweils aktuellen Ansätzen verrechnet.
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4. Zahlungsbedingungen
Die Preise von LightOffice verstehen sich in CHF rein netto. Falls
nicht anders vereinbart, gehen alle Versandkosten,
insbesondere Verpackung, Transportkosten und
Transportversicherung, sowie die gesetzliche
Mehrwertsteuer zu Lasten des Käufers. Forderungen
sind ohne anderweitige schriftliche Abmachung
innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne
Abzüge fällig. Unberechtigte Abzüge werden wir
unverzüglich mit einem Zuschlag nach belasten. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir
Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Die
Verrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist
ausgeschlossen.
Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist
das Datum der Posteinzahlung resp. des
Zahlungsauftrags an die Bank. Zu Teilzahlungen ist
der Käufer nicht berechtigt. Generell gilt Zahlung
bei Erhalt der Ware; es steht LightOffice frei die
Zahlungsmodalitäten frei zu wählen (Vorauskasse,
Nachnahme, Rechnung). Der Käufer darf Zahlungen
wegen Beanstandungen nicht zurückhalten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen ist der
Käufer im Verzug. Bei Zahlungsverzug ist LightOffice
berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen
zurückzubehalten sowie ohne vorherige
Nachfristenansetzung vom Vertrag zurückzutreten und
ausgeführte Bestellungen zurückzufordern bzw. zu
holen. Generell wird mit der ersten Mahnung ein
Unkostenbetrag von CHF 20.- sowie angefallene Zinsen
berechnet. Trifft die Zahlung nach der ersten
Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 5 Tagen nicht
ein, wird unverzüglich die Betreibung eingeleitet.
Für Bestellungen auf elektronischem Weg, z.B.
E-Shop, E-Mail etc. gilt sofern nicht schriftlich
durch LightOffice mit dem Käufer vereinbart,
Vorauszahlung, d.h. Waren oder Dienstleistungen
werden nur nach erfolgtem Zahlungseingang dem Käufer
versandt oder ausgehändigt. LightOffice ist
ausserdem berechtigt, bis zum erfolgten
Zahlungseingang eine allfällige Bestellung beim
Hersteller oder Zulieferer zurückzuhalten.
Alle unsere Forderungen einschliesslich derjenigen,
in denen Ratenzahlung vereinbart worden ist, werden
sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden oder wenn uns nach dem
Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung
in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt
wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch
ausstehende und zukünftige Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen.
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5. Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von LightOffice. Mit dem Bezug von Waren ist der
Käufer automatisch damit einverstanden, dass
LightOffice bis zur vollständigen Begleichung ihrer
Forderung jederzeit berechtigt ist, auf Kosten und
ohne Mitwirken des Käufers den Eigentumsvorbehalt im
Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Domizil
des Käufers einzutragen.
Der Käufer darf die gelieferten Waren nur im
ordnungsgemässen Geschäftsverkehr weiterveräussern.
Die aus der Weiterveräusserung oder aus einem
sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen
tritt er an LightOffice zur Sicherung ab.
Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen
Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner
Zahlungspflicht gegenüber LightOffice vertragsgemäss
nachkommt. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen, ist der Käufer nicht
berechtigt. Solange LightOffice Eigentumsrechte aus
dem Kaufgegenstand hat, ist sie oder ihr
Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen
Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem
Zweck hat der Käufer freien Zutritt zum
Aufbewahrungsraum zu gewähren.
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6. Datensicherung, Viren, Trojaner, Malware etc.
Der Kunde ist in jedem Fall selbst für die
Sicherung seiner Daten und Software verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass seine Daten und
Software auf geeigneten Medien gesichert sind und
diese ebenfalls in geeigneten Räumen (z.B.
Brand/Wasser-geschützter Safe, Bank, externes
Gebäude) etc. aufbewahrt. Vor Reparaturarbeiten
(inkl. Garantiereparaturen) oder anderen Arbeiten
wie Installation von Software-Updates,
Neuinstallationen usw. ist vorher vom Kunden eine
Datensicherung durchzuführen und zu überprüfen. Für
verlorene Daten wird jede Haftung abgelehnt.
Ebenfalls ist er dafür verantwortlich, dass er ein
Virenschutz-Programm installiert hat und dieses
immer auf dem aktuellsten Stand hält. Weiter ist der
Kunde selbst für die Sicherheit seines
Betriebsystems und andere eingesetzte Software
verantwortlich. LightOffice übernimmt keine Haftung
für allfällige Schäden oder Datenverluste die aus
Viren, Würmern Trojaner etc., bzw.
Fehlmanipulationen von Kunden ausgehen.
Bei einer Installation von sog. Dialer (d.h.
kostenpflichtigen Internetzugänge) oder
anderweitigen kostenpflichtigen Programmen übernimmt
LightOffice keinerlei Haftung für Schäden wie hohe
Telefonrechnungen etc. noch haftet LightOffice für
andere Vorkommnisse wie Datenverlust, d.h. der Kunde
ist in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass
er keine solchen Programme installiert oder benützt.
Im Weiteren haftet LightOffice nicht bei
Bedienungsfehler des Kunden.
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7. Transportschäden - Retouren -
Reparaturen
Beanstandungen an von uns gelieferten Waren haben
innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Bei
Transportschäden ist jeweils ein Schadenprotokoll
durch das Transportunternehmen erstellen zu lassen.
Alle Mängel sind schriftlich festzuhalten.
Retoursendungen werden nur in der Originalverpackung
und nach vorheriger Absprache angenommen. Alle
Retouren ohne eine Kopie von unserer Rechnung oder
vom Lieferschein werden nicht bearbeitet. Für
verlorene Daten während des Transportes oder bei
Reparaturen an Geräten und Speichermedien können
keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Retournierte Ware reist immer auf Gefahr des
Absenders.
Geöffnete Softwareprogramme und Hardware, welche
sich nicht mehr im Originalzustand befindet, werden
nicht retour genommen.
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8. Gewährleistung und Haftung
Hiermit schliesst LightOffice die Gewährleistungspflicht nach OR Art.
197 vollumfänglich aus. Anstelle treten die
Garantieleistungen und AGB der jeweiligen
Hersteller. Der Kunde ist berechtigt, alle
Garantieleistungen direkt beim Hersteller geltend zu
machen.
Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche
Zustimmung von LightOffice Änderungen oder
Reparaturen an der Ware vorgenommen werden. Soweit
es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die
Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Ebenso haftet
LightOffice nicht für Schäden, die auf unsachgemäßen
Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen
sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
Weitergehende Garantien bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung. Für die Lauffähigkeit von
Software auf PC-Systemen wird keine Garantie
gewährt.
Jeder Käufer ist selbst dafür verantwortlich, ob
eine bestellte Ware oder Dienstleistung auf einem
zur Nutzung dieser Ware auf Computersystemen
lauffähig ist. LightOffice übernimmt keine Haftung
für eine vollumfängliche Funktionalität von Hardware
bzw. Software.
Auf eine allfällig durchgeführte Grundinstallation von PC's oder Notebooks gewährt LightOffice eine 90-tägige Funktionsgarantie. Diese tritt in Kraft, sollte ein Gerät (aufgrund der Grundinstallation) innerhalb dieser Frist nicht ordnungsgemäss Funktionieren. Bei Änderungen am System oder durch Dritte wird die Funktionsgarantie hinfällig.
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9. Datenschutz - persönliche
Angaben
LightOffice versichert, bei der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die
Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes
zu beachten (DSG).
Wenn Sie auf unseren Internetseiten besondere
Angebote nutzen werden Sie eventuell aufgefordert,
persönliche Angaben zu machen. Dies geschieht etwa
dann, wenn Sie bei unserem Wettbewerb teilnehmen.
Bei Bestellungen, benötigen wir von Ihnen
zusätzliche Angaben, namentlich Ihren Namen, die
genaue Postadresse und Ihre persönliche
Email-Adresse. Wenn Sie sich entscheiden, uns zu
speziellen Zwecken persönliche Daten zu überlassen,
behandeln wir diese Informationen gemäss geltendem
Datenschutzgesetz (DSG).
LightOffice verpflichtet sich, personenbezogene
Daten sorgfältig, d.h. ausschliesslich für die
angezeigten Zwecke zu verwenden.
Sie haben die Möglichkeit, die uns anvertrauten
Daten zu korrigieren, löschen zu lassen oder auf
eine Kontaktaufnahme (insbesondere durch Emails) zu
verzichten. Eine Registrierung kann jederzeit
rückgängig gemacht werden. Das Löschen der Daten,
resp. die Deaktivierung einer Registrierung, erfolgt
nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin.
Entsprechende Wünsche werden nur schriftlich (Email,
Fax oder Post), aber nicht telefonisch
entgegengenommen.
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10. Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB
geschlossen werden, unterliegen schweizerischem
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Glarus.
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11. Schlussbestimmungen
Bei Bestellungen von LightOffice spezifizierten Waren und Leistungen
gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum
Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses
gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten
insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des
Kunden differieren sollten. Für die Lieferung von
Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger
beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen
Lizenzbestimmungen des Herstellers. Durch Öffnung
des versiegelten Datenträgers erkennt der Kunde die
Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich an. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen behält
sich LightOffice jederzeitige Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
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12. Geistiges Eigentum
LightOffice behält sich für jedes Design, jeden
Text, jede Grafik auf ihrer Webseite alle Rechte
vor. Das Kopieren der gesamten Webseite bzw. von
Teilen dieser Webseite wird nur zu dem Zweck
gestattet, eine Bestellung bei LightOffice
aufzugeben. Alle anderen auf dieser Webseite
zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder
Firmennamen Firmenlogos sind das Alleineigentum der
jeweiligen Berechtigten. An Abbildungen und
sonstigen Unterlagen behält sich LightOffice die
Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen
alle früheren Publikationen. Änderungen behalten wir
uns jederzeit vor.
IT LightOffice Bühler, CH - 8750 Glarus |